Unfallschaden

Worauf muss man bei einem Unfallschaden am Leasingfahrzeug achten?

Da ist es passiert. Eine kleine Unaufmerksamkeit beim Ausparken und schon ist eine Delle in der Stoßstange oder ein Kratzer im Lack. Doch was muss man bei einem Unfallschaden tun, wenn das beschädigte Fahrzeug kein Eigentum ist, sondern geleast wurde? BLG klärt auf!

Ob Reparatur, Unfallschaden oder Wettereinfluss. Wird das geleaste Fahrzeug beschädigt und muss in Reparatur, gilt es einige Grundregeln zu beachten. Hierbei muss man unterscheiden, ob es sich um einen Verschleiß handelt, oder ob jemand die Verantwortung für den Schaden trägt. In jedem Fall sollte bei allen Reparaturen, die den Wert des Fahrzeugs beeinflussen könnte, der Leasing-Vertragspartner umgehend informiert werden. Dies gilt natürlich nicht, wenn bei einer routinemäßigen Inspektion die Bremsbeläge ausgetauscht werden müssen. Aber bereits das Aufleuchten der Motorkontrolllampe samt Werkstattbesuch kann eine Meldung an den Leasingpartner notwendig machen, sofern ärgere Schäden bei der Besichtigung festgestellt werden. Bei BERESA-Leasing GmbH haben wir für unsere Kunden stets ein offenes Ohr und geben Rat, wie mit Schäden umzugehen ist.

Selbstverständlich sollte diese Meldung bei einem Unfallschaden oder anderen äußeren Einflüssen sein, die eine Beschädigung des Fahrzeugs nach sich ziehen. Kurz gesagt: Bei allen Reparaturen, die eine Meldung an die Versicherung nach sich ziehen, ist auch eine Mitteilung an den Leasingpartner notwendig. Da ein Unfallschaden den Restwert eines Fahrzeugs erheblich verringern kann, sollte diese Meldung unverzüglich erfolgen und eine eventuelle Anpassung des Vertrags zeitnah geschehen. So ist man vor unliebsamen Überraschungen bei der Rückgabe sicher.

Auch bei der Wahl der Werkstatt lohnt sich ein Blick in den Vertrag. Sind Leasingnehmer verpflichtet, Inspektionen durchzuführen, sollte hierfür eine Vertragswerkstatt aufgesucht werden, um dem Leasingpartner die fachgerechte Durchführung der Inspektion dokumentieren zu können. Gleiches gilt, nach Absprache, selbstverständlich auch für Reparaturen am Fahrzeug.

Bei BERESA-Leasing GmbH sind wir stets bemüht, im Sinne der besten Lösung für unsere Kunden zu agieren. Sollten Sie einmal ein Problem an Ihrem Fahrzeug haben, kontaktieren Sie uns also gerne umgehend und wir stehen helfend und beratend an Ihrer Seite.