Bremsflüssigkeit

Wer bremst, verliert? Von wegen. Der gewinnt! Aber nur, wenn die Bremsflüssigkeit auch mitspielt. Doch das so unscheinbare wie wichtige Fluid haben Autofahrer im Alltag nur selten auf dem Zettel – getreu dem Motto: Aus den Augen, aus dem Sinn. Wir von BERESA-Leasing GmbH haben einen Wirkstoff gegen das Vergessen: unseren Artikel zum Thema Bremsflüssigkeit. Denn darin geben wir Ihnen die wichtigsten Infos im Überblick: Was genau macht die Bremsflüssigkeit? Wie oft sollte man sie auffüllen und wechseln? Und: Kann ich das auch selbst?

Was genau macht die Bremsflüssigkeit?

Sie ist gewissermaßen der Rettungsanker bei jedem Bremsmanöver. Denn ohne dieses wichtige Fluid würden die Bremsen nicht funktionieren. Warum? Weil sie in Fahrzeugen die Bremsleistung vom Pedal auf die Radzylinder überträgt. Sobald gebremst wird, entsteht ein Druck auf den eingebauten Bremskraftverstärker. Die Fußkraft wird in einen hydraulischen Druck umgewandelt, der wiederum über Leitungen und Schläuche zu den Radbremsen geleitet wird – mit Hilfe der Bremsflüssigkeit. Die Bremsflüssigkeit sorgt also im wahrsten Sinne dafür, dass dieser Vorgang wie geschmiert funktioniert.

Was steckt drin in dem Fluid?

Um die Kraft vom Bremspedal zur Bremse optimal übertragen zu können, spielen die Viskosität und der Siedepunkt der Bremsflüssigkeit eine wichtige Rolle. Meist besteht sie aus einer so genannten Polyglykolverbindung und Korrosionsschutzmitteln. Schließlich muss das Bremssystem vor Verschleiß und Rost bewahrt werden. Und die Gummidichtungen dürfen ebenfalls keinen Schaden durch die Flüssigkeit nehmen.

Wie oft muss sie aufgefüllt oder getauscht werden?

Weil die Flüssigkeiten in Fahrzeugen für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer enorm wichtig ist, wird sie normalerweise bei der turnusmäßigen Inspektion oder einer anstehenden Wartung in Ihrer Werkstatt gecheckt. Dies geschieht mit speziellen Testern, die den ungefähren Wassergehalt der Bremsflüssigkeit analysieren – und so Aufschluss über die richtige Mischung geben. Und wenn Ihr Auto eher selten eine Werkstatt sieht? Dann sollten Sie sich unbedingt in festen Abständen Termine in den Kalender eintragen, um die Bremsflüssigkeit von einem Profi checken zu lassen. Und auch für Laien gut zu wissen: Nach zwei Jahren sollte sie komplett ausgetauscht werden. Wer unsicher ist, schaut in den Vorgaben des jeweiligen Fahrzeugherstellers nach.

Darf ich die Bremsflüssigkeit selbst nachfüllen oder wechseln?

Klar. Ihr Auto – Ihre Entscheidung. Dennoch raten wir dazu, das Nachfüllen oder Austauschen der Bremsflüssigkeit unbedingt einem Fachmann zu überlassen. Denn wenn der Füllstand auf Minimum sinkt, kann dies durchaus auch auf ein undichtes Bremssystem oder Verschleiß an den Bremsbelägen hinweisen – das sollte sich unbedingt ein Fachmann ansehen. Und auch den Austausch sollte ein Profi übernehmen. Warum? Die Flüssigkeit ist giftig und gehört in den Sondermüll. Sie darf auf keinen Fall ins Trinkwasser gelangen oder mit Augen und Haut in Kontakt kommen.

BERESA GmbH & Co.KG Extra-Tipp: Dem Profi vertrauen

Einfach irgendeine Bremsflüssigkeit kaufen, um Geld in der Werkstatt zu sparen? Keine gute Idee. Denn: Bremsflüssigkeit ist nicht gleich Bremsflüssigkeit. Es gibt verschiedene so genannte DOT-Klassen, die sich in Bezug auf Siedepunkt und Kälteviskosität unterscheiden. Je höher eine Klasse, desto höher liegen Siedetemperatur und Nasssiedepunkt. Bedeutet tendenziell: Eine höhere DOT-Klasse bei der Bremsflüssigkeit sorgt für längere Wartungsintervalle. Wer sich damit nicht auskennt, sollte also besser die Finger davon lassen – und einen Termin in der Fachwerkstatt seines Vertrauens abstimmen. Rufen Sie uns gerne an.

Handicap fahrer

Viele Autofahrer lieben vor allem eines: die Unabhängigkeit. Wer jedoch seit der Geburt, nach einem Unfall oder durch eine Erkrankung mit einer Behinderung lebt, ist meist auf die Hilfe anderer angewiesen. Das muss zumindest beim Autofahren nicht sein. Denn nahezu jeder kann mobil bleiben oder mobil werden – auch mit Handicap. Ob Führerscheinprüfung, Fahrzeugumrüstung oder Förderung: Wir von BERESA-Leasing GmbH helfen Ihnen mit folgenden Tipps dabei, unabhängig zu bleiben oder zu werden.

Mit Handicap Autofahren: Ist das erlaubt?

Ja. Allerdings muss jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, sein Fahrzeug sicher führen können. Deshalb benötigen Menschen mit einer Behinderung zusätzlich zum Führerschein ein so genanntes Eignungsgutachten. Dieses wird von einem Arzt oder amtlichen Sachverständigen angefertigt. Letztlich entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde darüber, ob der Fahrer körperlich in der Lage ist, sein Fahrzeug selbst kontrollieren zu können. Übrigens: Auch wenn Sie schon seit Jahren einen Führerschein besitzen und nun bleibende Beeinträchtigungen haben, sollten Sie sich auf die Fahrfähigkeit hin untersuchen lassen – zu Ihrer eigenen Sicherheit und der anderer Verkehrsteilnehmer.
BLG-Tipp: wer auf der Suche nach einer behindertengerechten Fahrschule mit speziellen Fahrschulautos ist, fragt am besten direkt beim Bundesverband der Fahrlehrerverbände nach.

Umbau: Lassen sich alle Fahrzeuge umrüsten?

Nahezu jedes Fahrzeug lässt sich umbauen – und kann so auf die ganz individuellen Bedürfnisse des gehandicapten Fahrers oder Fahrzeughalters angepasst werden. Einfacher ist es jedoch bei geräumigen, viertürigen Autos mit Automatik und Servolenkung: Sie bringen die besten Voraussetzungen für eine Umrüstung mit. Schwierig wird es bei Coupés und Cabrios. Zu den gängigen Umrüstungen zählen zum Beispiel die Pedalerhöhung, eine Lenkhilfe, eine Einstiegs- und Aufstehhilfe sowie Fuß- und Handbediengeräte. Wichtig: Die Umbauten müssen von einem Sachverständigen abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Übrigens müssen Sie Ihr Auto nur dann umrüsten, wenn durch Ihre Beeinträchtigung die sichere Fahrt mit einem normalen Auto nicht mehr möglich ist.

Staatliche Unterstützung: Welche Förderungen gibt es für Personen mit Handicap?

Fahrer und Fahrzeughalter mit Handicap werden vom Staat in einigen Bereichen entlastet: So hängt zum Beispiel die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer vom Grad der Beeinträchtigung ab. Auch bei der Lohn- und Einkommenssteuer, für den Kauf eines umgerüsteten Autos, den Umbau des eigenen Fahrzeugs oder den Führerschein gibt es, je nach Fall, finanzielle Hilfen. Informieren Sie sich auf jeden Fall bei Ihrer Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft oder dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Größer und näher dran: Wissenswertes zu Behindertenparkplätzen

Ob Supermarkt, Veranstaltungsort, Behördenbesuch oder Parkhaus: Behindertenparkplätze erleichtern Autofahrern mit Handicap den Alltag. Sie sind größer als übliche Parkplätze und liegen meist unmittelbar beim Eingang – optimal also zum Rangieren mit Rollstuhl, Gehwagen und Co. und für kurze Wege. Doch einen solchen Parkplatz darf nur nutzen, wer einen speziellen Behindertenparkausweis besitzt. Dieser ist an den Inhaber und nicht an das Fahrzeug gebunden – und muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe liegen. Der Antrag für den Parkausweis muss bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gestellt werden.

Kindersitz

Safety first mit BERESA-Leasing GmbH: Sicherer Halt für kleine Mitfahrer

Verantwortung ist das A und O – das gilt besonders fürs Autofahren und fürs Elternsein. Und wenn beides zusammen kommt? Dann stellen sich frischgebackene Eltern so manche Fragen: Wann brauchen wir einen Kindersitz? Welche Größe ist die richtige? Und wo sitzt der Knirps am sichersten? Wir von BLG kennen die Antworten – und helfen Mamas und Papas auf die Sprünge, bevor es gemeinsam auf die Piste geht.

Ab wann braucht ein Kind einen Kindersitz?

Wenn Sie ein paar Tage nach der Geburt Frau und Kind aus dem Krankenhaus abholen wollen, lässt man Sie mit Auto und ohne Babyschale in den seltensten Fällen ziehen. Doch was, wenn das Kind älter wird und die Babyschale enger? Laut Gesetz müssen Kinder bis zwölf Jahre oder unter 1,50 Meter in einem Kindersitz mitfahren. Bis dahin gilt: Kindersitz oder Kindersitzerhöhung (bei älteren aber kleineren Kindern) sind Pflicht. Warum? Weil erst ab dieser Größe der Dreipunkt-Sicherheitsgurt am Körper des Kindes wie bei Erwachsenen verläuft – und so bei einem Bremsmanöver oder Unfall optimal schützt.

Was, wenn wir ohne Kindersitz unterwegs sind?

Dann riskieren Sie im schlimmsten Fall das Leben Ihres geliebten Kindes. Auch wenn die Fahrt noch so kurz ist oder auf einer wenig befahrenen Strecke unternommen wird – passieren kann immer etwas, etwa durch das Fehlverhalten anderer oder plötzlich auftauchende Hindernisse. Wenn die Polizei Sie dabei erwischt, werden Sie zur Kasse gebeten – und vermutlich eine ordentliche Standpauke bekommen.

Welcher Kindersitz ist der richtige?

Es gibt zahlreiche Anbieter auf dem Markt und mindestens genauso viele Testberichte und Meinungen. Zunächst einmal gibt es fünf unterschiedliche Gruppen von Kindersitzen, die sich am Alter und Gewicht orientieren: Gruppe 0 ab Geburt bis etwa zehn Kilogramm, Gruppe 0 plus ab Geburt bis 13 Kilogramm, Gruppe 1 zwischen neun und 18 Kilogramm, Gruppe 2 von 15 bis 28 Kilogramm und Gruppe 3 von 22 bis 36 Kilogramm. Sie müssen also das Gewicht Ihres Kindes kennen, um die richtige Sitzgröße zu finden.

Passt jedes Kind in jeden Sitz?

Nein. Denn jedes Kind ist anders und hat einen individuellen Körperbau. Bedenken Sie also, dass die Gruppeneinteilung bei Kindersitzen eine gute Orientierung ist, aber kein Garant für die optimale Passform. Und: Kindersitze sind unterschiedlich gebaut und fallen unterschiedlich aus. Deshalb sollte das Kind immer beim Kauf dabei sein, um zur Probe im Kindersitz Platz nehmen zu können. BLG Extra-Tipp: Checken Sie, ob der Kindersitz zum und ins Auto passt. Ein gutes Geschäft erkennen Sie daran, dass der Verkäufer mit Ihnen den Kindersitz vor dem Kauf in Ihr Fahrzeug zur Probe einbaut.

Wo sitzen Kinder am sichersten?

Der beste Platz ist auf der Rückbank, schräg gegenüber vom Fahrersitz. Mit einem kleinen Spiegel, der an der Kopfstütze des hinteren Sitzes auf der Beifahrerseite angebracht wird, haben Eltern den Nachwuchs im Rückspiegel auch während der Fahrt gut im Blick. Eine Befestigung des Kindersitzes auf dem Beifahrersitz ist auch erlaubt – dann darf er aber nicht gegen den Airbag drücken. Und: Bei Babyschalen auf dem Beifahrersitz muss der Airbag deaktiviert werden.