Rettungsgasse Urlaub

Sommerzeit ist Urlaubszeit. Die Bundesländer bekommen nach und nach Schulferien, NRW und Niedersachsen sind bereits unterwegs. Wenn viele Autofahrer auf der Straße sind, passieren häufig Unfälle. Je stärker der Verkehr, desto vermehrt geschehen Gefahrensituationen. Auch die Zahl der Baustellen trägt zu dieser Problematik bei. Doch wie verhält man sich richtig, wenn die Stauursache ein Unfall ist? Wie bildet man eine Rettungsgasse? Klar ist, nur mit einer breiten Rettungsgasse kann den Unfallbeteiligten und eventuell Verletzten zügig geholfen und im Zweifel auch Leben gerettet werden. Wenn man selbst in einen Unfall verwickelt ist, möchte man nicht lange auf Hilfe warten. Umso wichtiger ist das richtige Verhalten, wenn man eigentlich nicht betroffen ist.

Wofür braucht man eine Rettungsgasse?

Die Rettungsgasse dient als freier Weg zwischen den im Stau stehenden Autos. Oftmals ist dies auf einer Autobahn der Fall, teilweise sogar in einer Baustelle. Dann wird der Platz besonders eng. Doch auch hier kann das richtige Verhalten Leben retten.

Wer darf die Rettungsgasse eigentlich befahren?

Die Rettungsgasse wird nur für Rettungsfahrzeuge und Fahrzeuge zur Bergung gebildet. Dazu zählen zum Beispiel Krankenwagen, Notarzt, Polizei und Feuerwehr sowie Abschleppwagen oder der ADAC. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen die Rettungsgasse unter keinen Umständen nutzen und können hierfür sogar bestraft werden.

Wie bildet man die Rettungsgasse richtig?

Sobald man bemerkt, dass der Verkehr nicht mehr ordnungsgemäß fließt, ist eine Rettungsgasse zu bilden. Dies kann also nicht nur bei Stau der Fall sein, sondern bereits bei stockendem Verkehr. Die Gasse bildet man dann wie folgt: Auf einer zweispurigen Autobahn fahren alle Fahrzeuge auf der linken Spur soweit wie möglich nach links an den Fahrbahnrand , die Fahrzeuge auf der rechten Spur fahren möglichst weit nach rechts. Hierbei sollte jedoch nicht der Standstreifen blockiert werden. Sind drei Spuren vorhanden, wird die lebensnotwendige Rettungsgasse zwischen der ganz linken und der mittleren Spur gebildet. In diesem Fall fahren die Fahrer der ganz linken Spur möglichst weit nach links und die Fahrer der rechten Spur nach rechts. Die Fahrer der mittleren Spur folgen dem Impuls der Fahrer auf der rechten Spur und bilden so die Gasse auf der halblinken Seite.
Dasselbe gilt auch für vierspurige Autobahnen. Die Gasse wird stets rechts neben der linken Spur gebildet.

Welche Strafen drohen, wenn ich etwas falsch mache?

Wer eine Rettungsgasse blockiert oder sie durchfährt (im schlimmsten Fall sogar falsch herum), muss mit einer Geldstrafe und einem Fahrverbot rechnen. In den letzten Monaten kam es immer wieder zu Zwischenfällen im Zusammenhang mit der Rettungsgasse, so dass die Behörden ein besonderes Auge auf die richtige Umsetzung haben.

Leasingkosten

Sind die Leasingkosten eines Fahrzeugs steuerlich absetzbar?

Für die meisten Leasingnehmer stellt sich bei der Thematik Fahrzeugleasing die Frage, in welcher Form man die anfallenden Leasingkosten hierfür steuerlich absetzen kann, begonnen von der Sonderzahlung und den Raten bis hin zu den Kosten für anfallende Inspektionen und Reparaturen. In der Tat sollte man bei der Frage nach der steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten des Leasings genau unterscheiden. Dies gilt für die Abzugsfähigkeit von Leasingraten und Leasingsonderzahlung ebenso, wie für die Unterscheidung zwischen Firmenleasing und Privatleasing. Wir von BERESA Leasing GmbH, dem Spezialisten für Leasing-Sonderlösungen, klären einmal die wichtigsten Fragen hierzu.

Für gewerbliche Leasingnehmer – also Unternehmer, Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler – kann sich das Leasing eines Fahrzeugs durchaus als Vorteil erweisen.
Beim Leasing lassen sich Leasingraten und Leasingsonderzahlung zu 100% und sofort steuermindern einsetzen, indem sie als Betriebsausgaben in laufenden Steuerjahr geltend gemacht werden. Je höher man hierbei als Leasingnehmer die Sonderzahlung und Raten ansetzt und je kürzer die Leasinglaufzeit ist, desto höher die Endsummen, die sich absetzen lassen –desto höher jedoch auch die Liquidität, die hierbei gebunden wird. Welche Voraussetzungen gibt es dafür? BLG nennt die wichtigsten Punkte!

Steuerliche Bedingungen beim Leasing eines Fahrzeugs

Die Voraussetzung dafür, das Leasing eines Fahrzeugs steuerlich absetzen zu können, ist, dass das oder die Fahrzeuge (bei einem Flottenleasing durch ein Unternehmen) ausschließlich gewerblich genutzt wird/werden und dass der Leasinggeber zu jeder Zeit wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingfahrzeugs bleibt. Sollte dies nämlich nicht der Fall sein, muss der Leasingnehmer es in seine Bilanz aufnehmen. Umso mehr lohnt es sich somit, die Konditionen für das Leasing genau zu studieren und verschiedene Angebote zu vergleichen. Sofern aber der Leasinggeber als wirtschaftlicher Eigentümer bestehen bleibt, kann der gewerbliche Leasingnehmer die Kosten für das Leasing steuerlich absetzen und so bereits im Vorfeld gut planen.
Auf der anderen Seite muss beim gewerblichen Leasing der geldwerte Vorteil, also 1% des Wagenneuwertes, als Einnahme versteuert werden. Ob es sich im Einzelfall lohnt, absetzbare Leasingrate und Leasingsonderzahlung gegen geldwerten Vorteil gegenzurechnen, muss am Ende individuell berechnet werden. Alternativ kann auch ein Fahrtenbuch geführt werden.

Kann man Leasingkosten auch privat absetzen?

Wenn Privatpersonen ein Fahrzeug leasen, sind die Leasingraten oder auch Sonderzahlungen nicht steuerlich absetzbar. Sofern ein Leasingfahrzeug nachweislich für Dienstfahrten oder zum Erreichen des Arbeitsplatzes genutzt wird, kann man als privater Leasingnehmer höchstens die Entfernungspauschale und eventuell die Kosten für die Versicherung als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Ob sich dies am Ende lohnt, hängt selbstverständlich stark mit der Höhe der Raten, der Laufzeit und der Art des Leasings, d.h. Restwertleasing oder Kilometerleasing, zusammen.

Vorteile Leasing

Vorteile des Leasings auf einen Blick

Manchmal muss ein neues Fahrzeug her. Die Reparaturkosten des alten Autos sind zu hoch, die Ausstattung nicht mehr modern und der Unterhalt zu teuer. Die Anschaffung eines neuen Wagens kann jedoch auch kostspielig sein und nicht immer hat man das Geld auf der hohen Kante liegen. Da lohnt ein Blick in die Vorteile des Leasings. BLG klärt auf! Ein Leasingfahrzeug hat klare Vorteile. Gerade für Fahrzeughalter, die aus Kostengründen eher nach einem Gebrauchtwagen Ausschau halten würden, bieten Leasingangebote gravierende Sicherheitsvorteile. Bei BERESA Leasing GmbH klären wir die Kunden daher gerne über diese Vorteile auf und gestalten den Vertrag so individuell, dass er auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Große Vorteile: Das Fahrzeugalter

Leasingfahrzeuge sind in den meisten Fällen Neuwagen. Wurden sie bereits gebraucht, so handelt es sich um Jahreswagen oder Rückläufer, die mit höchsten technischen Ansprüchen überprüft wurden. Wenn es sich um Neuwagen handelt, kommen die Kunden sogar in den Genuss, mit einem klar kalkulierbaren Vertrag einen Neuwagen fahren zu können. Die werksseitige Garantie inklusive.

Fahrzeugzustand

Besonders bei Gebrauchtwagen ist es oft schwierig, den wahren Zustand eines Fahrzeugs zu erkennen. Wie häufig haben Sie im Bekanntenkreis bereits gehört, dass jemand beim Kauf eines Gebrauchtwagens von Privat über den Tisch gezogen wurde? Wenn es ein Gebrauchtwagen sein soll, so raten wir zwingend zum Kauf beim Händler, zum Beispiel bei der BERESA GmbH & Co.KG. Mit einem neuen Leasingfahrzeug umgehen Sie dieses Risiko und haben die Sicherheit, ein absolut neuwertiges Fahrzeug im Fuhrpark zu haben.

Auswahl

Bei Gebrauchtwagen ist die Auswahl beschränkt, besonders, wenn es um Farbe und Ausstattung geht. Leasingfahrzeuge können frei konfiguriert beim Hersteller bestellt werden, was die Möglichkeiten erheblich erhöht.

Abwechslung

Die Laufzeit des Leasingvertrages kann frei bestimmt werden. In den meisten Fällen beträgt die Laufzeit zwischen einem und drei Jahren. Hiernach endet der Vertrag und das Fahrzeug wird zurückgegeben. Ist ein Anschlussvertrag gewünscht, so erhält der Leasingnehmer erneut ein neues Fahrzeug. Dadurch werden die Abwechslung und der neueste technische Stand gewährleistet.

Wenn Sie die Vorteile des Leasings genauer kennenlernen möchten, dann informieren Sie sich noch heute bei den Experten von BERESA Leasing GmbH. Gerne erstellen wir Ihr persönliches Angebot, in dem alle individuellen Wünsche berücksichtigt werden, von der Fahrzeugart bis hin zum Datum der Zahlung.