Autounfall Fahrzeug Checkliste

Fahrzeug bekleben – darauf sollten Sie im Leasing achten

Besonders bei geschäftlich genutzten Fahrzeugen kommt oft der Wunsch auf, die Flächen des Fahrzeugs und den Umstand, dass man den ganzen Tag in der Öffentlichkeit unterwegs ist, dafür zu nutzen, Werbung zu verbreiten. Wenn man das Fahrzeug nicht von vornherein in einem speziellen Design lackieren lässt, muss man es hierfür bekleben lassen. Als Werbeträger eignet sich quasi jedes Fahrzeug, ob PKW, Transporter, LKW oder Baufahrzeug. Mit entsprechenden Firmenlogos und Schriftzügen kann man auf Leistungen und die Erreichbarkeit aufmerksam machen. Normalerweise haben Händler beziehungsweise Leasinggeber gegen eine solche Folierung nichts einzuwenden. Dennoch gibt es einige Punkte, auf die wir von BLG einmal hinweisen möchten:

Beresa-Leasing GmbH rät: Fahrzeug vom Profi folieren lassen

Im Internet finden sich etliche Angebote, bei denen man je nach Fahrzeugart und Modell die Folie selbst erstellen kann. Nach dem Druck bekommt man diese zugesandt und kann sie selbst auf das Fahrzeug aufbringen. Davon ist gerade bei Leasingfahrzeugen, bei deren Rückgabe man den Zustand rechtfertigen muss, dringend abzuraten. Wie bei Reparaturen oder Inspektionen auch, sollte mit der Folierung ein Fachmann beauftragt werden, um die Folie entsprechend aufzubringen. Dies sieht in der Regel nicht nur qualitativ hochwertiger aus, es beugt auch Schäden am Lack vor. Beim Glattstreichen der Folie können nämlich leicht kleine Kratzer entstehen, wenn man nicht vom Fach ist. Auch erfordern manche Folien spezielle Temperaturen, um in Form gezogen zu werden. Das Ergebnis ist in den meisten Fällen um ein Vielfaches besser und sollte dies einmal nicht der Fall sein, so hat man beim Fachmann einen Anspruch auf Ausbesserung.

Vorsicht vor Farbunterschieden

Besonders bei günstigen Folien aus dem Internet kann es schnell vorkommen, dass der Lack unter der Folie anders ausbleicht, als die Umgebung. Durch Umwelteinflüsse wie Regen oder UV-Strahlung können dann sichtbare Unterschiede zwischen beklebten und unbeklebten Lackstellen entstehen. diese werden dann bei der Rückgabe des Fahrzeugs wertmindernd berücksichtigt. Moderne Folien vom professionellen Folierer und die relativ kurzen Leasingzeiten vermindern das Risiko hierfür deutlich.

BLG-Pflegetipps für Folierungen

Bei einem folierten Fahrzeug sind zudem einige Besonderheiten zu beachten, wenn es um die Pflege geht. So sollte man heißes Wachs in der Waschanlage dringend vermeiden. Auch bei der Politur können Komplikationen auftreten. Damit Sie auch nach der Rückgabe keine böse Überraschung erleben, sollten Sie sich auch zu der Pflege des folierten Fahrzeugs von einem Fachmann beraten lassen. So gehen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug ein echter Werbeträger und kein zusätzlicher Kostenfaktor wird.

Leasingnehmer

Das Leasing eines Fahrzeugs, ganz gleich ob PK, LKW, Bus, Transporter, Spezialfahrzeug oder Oldtimer, bringt viele Vorteile mit sich. Diese gehen von A wie Abschreibung der Leasingrate über F wie Flexibilität und W wie Wachstum bis Z wie Zahlungsvereinbarung. Aber welche Vorteile gibt es genau und auf welche Dinge sollte ein Leasingnehmer dennoch besonders achten? BERESA-Leasing GmbH beleuchtet alle Fassetten und erklärt die wichtigsten Eckpunkte.

Die Vorteile eines Leasingnehmer

Grundsätzlich muss man vorab unterscheiden zwischen Leasing und Autokauf auf Raten. Und bereits in dieser Unterscheidung erkennt man einige Vorteile des Leasings. Beim Kauf auf Raten bindet man sich für gewöhnlich über viele Jahre an einen Vertrag und somit auch an das Fahrzeug. Beim Leasing wird die Laufzeit deutlich kürzer und flexibler gestaltet, in der Regel nur 1-3 Jahre. Natürlich kann man auch ein Fahrzeug, das auf Raten gekauft wurde, nach 3 Jahren verkaufen, doch gehen hier oftmals Wertverluste und hoher Aufwand mit einher. Hält man das auf Raten gekaufte Fahrzeug hingegen länger, so verlangsamt sich zwar die Kurve des Wertverlustes, allerdings kommen oft teure Reparaturen auf den Besitzer zu. Außerdem geht das Fahrzeug nach einer gewissen Zeit in den privaten Besitz oder in die Unternehmensbilanz über, was steuerliche Nachteile bringen kann. Beim Leasing hingegen bleibt der Leasinggeber in der Regel auch Besitzer des Fahrzeugs. Der Leasingnehmer ist nur eine Art Mieter, der einen monatlichen Mietpreis, die Leasingrate entrichtet. Diese Leasingrate soll in dem Leasingzeitraum den Wertverlust des Fahrzeugs abfangen, das nach Ende des Leasingvertrages oft als Gebrauchtfahrzeug verkauft wird. Der Vorteil liegt also für den Leasingnehmer im geringeren Risiko und in der Tatsache, dass er stets das aktuelle Modell fahren kann. Des Weiteren lassen sich Sonderzahlungen und Leasingraten steuerlich absetzen. Auch unterliegt die Leasingrate nicht den Schwankungen der Konjunktur, der Inflation oder von Zinsen.

Leasingnehmer lieber eines Kilometer- oder Restwertvertrages?

Die Vorteile des Leasings lassen sich bereits vor Abschluss des Vertrages optimieren. Dann steht der Leasingnehmer nämlich vor der Entscheidung, welche Art von Leasingvertrag er in Anspruch nimmt. Generell unterscheidet man zwei Arten: Die Kilometerleistung oder den Restwert. Beim Vertrag auf Basis der Kilometerleistung ist die Abrechnung recht einfach. Es wird eine Laufzeit und eine maximale Laufleistung für das Fahrzeug in diesem Zeitrahmen festgelegt. Auf dieser Basis errechnet sich die monatliche Leasingrate. Überschreitet der Leasingnehmer die vorab festgelegte Laufleistung, so muss er einen (vorab festgelegten) Betrag nachzahlen. Beim Vertrag auf Basis des Restwertes wird vor Abschluss des Leasingvertrags ein gewünschter Restwert für das Fahrzeug ermittelt, der am Ende der Laufzeit erreicht werden soll. Der Leasinggeber verkauft das Fahrzeug nach der Rückgabe. Bekommt er mehr, als den vorher festgelegten Restwert, erhält der Leasingnehmer anteilig Geld zurück. Ist der Erlös jedoch geringer, muss der Leasingnehmer nachzahlen. Durch die Konjunktur, eventuelle Schäden am Fahrzeug, den Markt und die Konkurrenz ist diese Vertragsart jedoch unvorhersehbaren Schwankungen ausgesetzt.

Eingehende Beratung als Schlüssel zum Erfolg

Wie bei allen Finanzprodukten, und auch Leasingverträge dürfen zu dieser Kategorie zählen, ist eine intensive und faire Beratung VOR dem Vertragsabschluss die Lösung gegen böse Überraschungen. Wir von BERESA-Leasing GmbH betreuen unsere Kunden gerne umfassen, zeigen Ihnen alle Eckpunkte und Rahmenbedingungen und erläutern mit Ihnen jedes Detail. So fühlen sich beim Vertragsabschluss alle wohl.

Unfallschaden

Worauf muss man bei einem Unfallschaden am Leasingfahrzeug achten?

Da ist es passiert. Eine kleine Unaufmerksamkeit beim Ausparken und schon ist eine Delle in der Stoßstange oder ein Kratzer im Lack. Doch was muss man bei einem Unfallschaden tun, wenn das beschädigte Fahrzeug kein Eigentum ist, sondern geleast wurde? BLG klärt auf!

Ob Reparatur, Unfallschaden oder Wettereinfluss. Wird das geleaste Fahrzeug beschädigt und muss in Reparatur, gilt es einige Grundregeln zu beachten. Hierbei muss man unterscheiden, ob es sich um einen Verschleiß handelt, oder ob jemand die Verantwortung für den Schaden trägt. In jedem Fall sollte bei allen Reparaturen, die den Wert des Fahrzeugs beeinflussen könnte, der Leasing-Vertragspartner umgehend informiert werden. Dies gilt natürlich nicht, wenn bei einer routinemäßigen Inspektion die Bremsbeläge ausgetauscht werden müssen. Aber bereits das Aufleuchten der Motorkontrolllampe samt Werkstattbesuch kann eine Meldung an den Leasingpartner notwendig machen, sofern ärgere Schäden bei der Besichtigung festgestellt werden. Bei BERESA-Leasing GmbH haben wir für unsere Kunden stets ein offenes Ohr und geben Rat, wie mit Schäden umzugehen ist.

Selbstverständlich sollte diese Meldung bei einem Unfallschaden oder anderen äußeren Einflüssen sein, die eine Beschädigung des Fahrzeugs nach sich ziehen. Kurz gesagt: Bei allen Reparaturen, die eine Meldung an die Versicherung nach sich ziehen, ist auch eine Mitteilung an den Leasingpartner notwendig. Da ein Unfallschaden den Restwert eines Fahrzeugs erheblich verringern kann, sollte diese Meldung unverzüglich erfolgen und eine eventuelle Anpassung des Vertrags zeitnah geschehen. So ist man vor unliebsamen Überraschungen bei der Rückgabe sicher.

Auch bei der Wahl der Werkstatt lohnt sich ein Blick in den Vertrag. Sind Leasingnehmer verpflichtet, Inspektionen durchzuführen, sollte hierfür eine Vertragswerkstatt aufgesucht werden, um dem Leasingpartner die fachgerechte Durchführung der Inspektion dokumentieren zu können. Gleiches gilt, nach Absprache, selbstverständlich auch für Reparaturen am Fahrzeug.

Bei BERESA-Leasing GmbH sind wir stets bemüht, im Sinne der besten Lösung für unsere Kunden zu agieren. Sollten Sie einmal ein Problem an Ihrem Fahrzeug haben, kontaktieren Sie uns also gerne umgehend und wir stehen helfend und beratend an Ihrer Seite.