Handicap fahrer

Viele Autofahrer lieben vor allem eines: die Unabhängigkeit. Wer jedoch seit der Geburt, nach einem Unfall oder durch eine Erkrankung mit einer Behinderung lebt, ist meist auf die Hilfe anderer angewiesen. Das muss zumindest beim Autofahren nicht sein. Denn nahezu jeder kann mobil bleiben oder mobil werden – auch mit Handicap. Ob Führerscheinprüfung, Fahrzeugumrüstung oder Förderung: Wir von BERESA-Leasing GmbH helfen Ihnen mit folgenden Tipps dabei, unabhängig zu bleiben oder zu werden.

Mit Handicap Autofahren: Ist das erlaubt?

Ja. Allerdings muss jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, sein Fahrzeug sicher führen können. Deshalb benötigen Menschen mit einer Behinderung zusätzlich zum Führerschein ein so genanntes Eignungsgutachten. Dieses wird von einem Arzt oder amtlichen Sachverständigen angefertigt. Letztlich entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde darüber, ob der Fahrer körperlich in der Lage ist, sein Fahrzeug selbst kontrollieren zu können. Übrigens: Auch wenn Sie schon seit Jahren einen Führerschein besitzen und nun bleibende Beeinträchtigungen haben, sollten Sie sich auf die Fahrfähigkeit hin untersuchen lassen – zu Ihrer eigenen Sicherheit und der anderer Verkehrsteilnehmer.
BLG-Tipp: wer auf der Suche nach einer behindertengerechten Fahrschule mit speziellen Fahrschulautos ist, fragt am besten direkt beim Bundesverband der Fahrlehrerverbände nach.

Umbau: Lassen sich alle Fahrzeuge umrüsten?

Nahezu jedes Fahrzeug lässt sich umbauen – und kann so auf die ganz individuellen Bedürfnisse des gehandicapten Fahrers oder Fahrzeughalters angepasst werden. Einfacher ist es jedoch bei geräumigen, viertürigen Autos mit Automatik und Servolenkung: Sie bringen die besten Voraussetzungen für eine Umrüstung mit. Schwierig wird es bei Coupés und Cabrios. Zu den gängigen Umrüstungen zählen zum Beispiel die Pedalerhöhung, eine Lenkhilfe, eine Einstiegs- und Aufstehhilfe sowie Fuß- und Handbediengeräte. Wichtig: Die Umbauten müssen von einem Sachverständigen abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Übrigens müssen Sie Ihr Auto nur dann umrüsten, wenn durch Ihre Beeinträchtigung die sichere Fahrt mit einem normalen Auto nicht mehr möglich ist.

Staatliche Unterstützung: Welche Förderungen gibt es für Personen mit Handicap?

Fahrer und Fahrzeughalter mit Handicap werden vom Staat in einigen Bereichen entlastet: So hängt zum Beispiel die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer vom Grad der Beeinträchtigung ab. Auch bei der Lohn- und Einkommenssteuer, für den Kauf eines umgerüsteten Autos, den Umbau des eigenen Fahrzeugs oder den Führerschein gibt es, je nach Fall, finanzielle Hilfen. Informieren Sie sich auf jeden Fall bei Ihrer Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft oder dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Größer und näher dran: Wissenswertes zu Behindertenparkplätzen

Ob Supermarkt, Veranstaltungsort, Behördenbesuch oder Parkhaus: Behindertenparkplätze erleichtern Autofahrern mit Handicap den Alltag. Sie sind größer als übliche Parkplätze und liegen meist unmittelbar beim Eingang – optimal also zum Rangieren mit Rollstuhl, Gehwagen und Co. und für kurze Wege. Doch einen solchen Parkplatz darf nur nutzen, wer einen speziellen Behindertenparkausweis besitzt. Dieser ist an den Inhaber und nicht an das Fahrzeug gebunden – und muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe liegen. Der Antrag für den Parkausweis muss bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gestellt werden.

Kindersitz

Safety first mit BERESA-Leasing GmbH: Sicherer Halt für kleine Mitfahrer

Verantwortung ist das A und O – das gilt besonders fürs Autofahren und fürs Elternsein. Und wenn beides zusammen kommt? Dann stellen sich frischgebackene Eltern so manche Fragen: Wann brauchen wir einen Kindersitz? Welche Größe ist die richtige? Und wo sitzt der Knirps am sichersten? Wir von BLG kennen die Antworten – und helfen Mamas und Papas auf die Sprünge, bevor es gemeinsam auf die Piste geht.

Ab wann braucht ein Kind einen Kindersitz?

Wenn Sie ein paar Tage nach der Geburt Frau und Kind aus dem Krankenhaus abholen wollen, lässt man Sie mit Auto und ohne Babyschale in den seltensten Fällen ziehen. Doch was, wenn das Kind älter wird und die Babyschale enger? Laut Gesetz müssen Kinder bis zwölf Jahre oder unter 1,50 Meter in einem Kindersitz mitfahren. Bis dahin gilt: Kindersitz oder Kindersitzerhöhung (bei älteren aber kleineren Kindern) sind Pflicht. Warum? Weil erst ab dieser Größe der Dreipunkt-Sicherheitsgurt am Körper des Kindes wie bei Erwachsenen verläuft – und so bei einem Bremsmanöver oder Unfall optimal schützt.

Was, wenn wir ohne Kindersitz unterwegs sind?

Dann riskieren Sie im schlimmsten Fall das Leben Ihres geliebten Kindes. Auch wenn die Fahrt noch so kurz ist oder auf einer wenig befahrenen Strecke unternommen wird – passieren kann immer etwas, etwa durch das Fehlverhalten anderer oder plötzlich auftauchende Hindernisse. Wenn die Polizei Sie dabei erwischt, werden Sie zur Kasse gebeten – und vermutlich eine ordentliche Standpauke bekommen.

Welcher Kindersitz ist der richtige?

Es gibt zahlreiche Anbieter auf dem Markt und mindestens genauso viele Testberichte und Meinungen. Zunächst einmal gibt es fünf unterschiedliche Gruppen von Kindersitzen, die sich am Alter und Gewicht orientieren: Gruppe 0 ab Geburt bis etwa zehn Kilogramm, Gruppe 0 plus ab Geburt bis 13 Kilogramm, Gruppe 1 zwischen neun und 18 Kilogramm, Gruppe 2 von 15 bis 28 Kilogramm und Gruppe 3 von 22 bis 36 Kilogramm. Sie müssen also das Gewicht Ihres Kindes kennen, um die richtige Sitzgröße zu finden.

Passt jedes Kind in jeden Sitz?

Nein. Denn jedes Kind ist anders und hat einen individuellen Körperbau. Bedenken Sie also, dass die Gruppeneinteilung bei Kindersitzen eine gute Orientierung ist, aber kein Garant für die optimale Passform. Und: Kindersitze sind unterschiedlich gebaut und fallen unterschiedlich aus. Deshalb sollte das Kind immer beim Kauf dabei sein, um zur Probe im Kindersitz Platz nehmen zu können. BLG Extra-Tipp: Checken Sie, ob der Kindersitz zum und ins Auto passt. Ein gutes Geschäft erkennen Sie daran, dass der Verkäufer mit Ihnen den Kindersitz vor dem Kauf in Ihr Fahrzeug zur Probe einbaut.

Wo sitzen Kinder am sichersten?

Der beste Platz ist auf der Rückbank, schräg gegenüber vom Fahrersitz. Mit einem kleinen Spiegel, der an der Kopfstütze des hinteren Sitzes auf der Beifahrerseite angebracht wird, haben Eltern den Nachwuchs im Rückspiegel auch während der Fahrt gut im Blick. Eine Befestigung des Kindersitzes auf dem Beifahrersitz ist auch erlaubt – dann darf er aber nicht gegen den Airbag drücken. Und: Bei Babyschalen auf dem Beifahrersitz muss der Airbag deaktiviert werden.

Autounfall Fahrzeug Checkliste

Ein unachtsamer Moment und schon ist es passiert: Die Reifen quietschen, ein lauter Knall, Scherben liegen auf der Straße – ein Autounfall kann uns immer und überall treffen, ob selbstverschuldet oder nicht. Nach dem erstem Schreck folgt schnell die Ernüchterung und viele Fragen schwirren in unserem Kopf herum: Was ist jetzt zu tun? Muss die Polizei verständigt werden? Was ist mit der Versicherung? Gut, dass es den Autounfall-Check von BERESA-Leasing GmbH gibt – so bewahren Sie auch in dieser ungewohnten und brisanten Situation einen kühlen Kopf.

 

Tipp 1: Safety First beim Autounfall

Sind Sie ok? Dann sichern Sie die Unfallstelle ab, damit kein weiterer Autounfall geschieht und nachfolgende Kraftfahrzeuge auf Sie aufmerksam werden. Wie? Mit den drei Warn-Ws: Warnblinker anschalten, Warnweste anziehen und Warndreieck etwa 100 Meter hinter dem Unfallort aufstellen. Kümmern Sie sich um die anderen Unfallbeteiligten und versorgen Sie verletzte Personen. Nun ist es Zeit für den Notruf (110 oder 112) per Handy oder Notrufsäule. Wenn es sich nicht um einen einfachen Auffahrunfall handelt, fahren Sie die Autos vorsichtig an den Straßenrand. Dokumentieren Sie Unfallort und Schäden an den Fahrzeugen. Wie kam es aus Ihrer Sicht zu dem Unfall? Kleine Notizen und Fotos können später sehr hilfreich sein. Rufen Sie Ihre Versicherung an und melden Sie den Schaden.

 

Tipp 2: Umfangreiche Dokumentation

Auch bei einem kleineren Autounfall ohne Personenschäden sollten Sie unbedingt Namen, Adresse, Versicherer, Vertragsnummer und Telefonnummer des Unfallgegners aufschreiben und sich den Personalausweis oder Führerschein zeigen lassen. Achtung: Nicht immer ist der Fahrer auch der Fahrzeughalter! In dem Fall unbedingt beide Anschriften aufschreiben. Notieren Sie das Kennzeichen und den Autotypen sowie den entstandenen Schaden. Auch wichtig: Datum, Uhrzeit und Unfallort sowie Daten eventueller Unfallzeugen. Am besten fotografieren Sie alles, was später wichtig sein könnte. Das spart Zeit und mögliche Fehler – und kann im Streitfall ein wertvolles Beweismittel sein.

 

Tipp 3: Polizeieinsatz abwägen

Ob die Polizei einbezogen werden sollte, hängt maßgeblich davon ab, ob jemand verletzt wurde. Wenn ja, müssen Sie auf jedem Fall die 110 oder die 112 wählen. Bei einem einfachen Blechschaden regeln Sie die Angelegenheit bestenfalls ohne Ordnungshüter. Sollte ein schwerer Sachschaden vorliegen, Unfallbeteiligte unter dem Einfluss von Rauschmitteln stehen oder die Schuldfrage nicht eindeutig sein, dann rufen Sie die Polizei. Für spätere Rückfragen macht es durchaus Sinn, sich Namen und Dienststelle der Beamten geben zu lassen.

 

Tipp 4: Versicherung über Autounfall informieren

Wenn Sie Schuld an dem Autounfall sind, müssen Sie umgehend Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen. Sie kümmert sich dann um das weitere Vorgehen. Auch wenn Sie nicht der Unfallverursacher sind: Grundsätzlich ist es ratsam, die eigene Versicherung über den Crash zu informieren. Denn oftmals ist in den Vertragsbedingungen eine „Informationspflicht“ aufgeführt. So gehen Sie auf Nummer sicher – und Ihr Versicherer weiß Bescheid.

 

BLG-Extratipp: Unfall-Checkliste fürs Handschuhfach

  1. Unfallstelle absichern (Warnblinker, Warnweste, Warndreieck)
  2. Geringfügig beschädigte Autos aus der Gefahrenzone bringen, bei größeren Schäden stehen lassen.
  3. Verletzte versorgen
  4. Notruf wählen
  5. Unfallort und Fahrzeuge dokumentieren, Ausweis des Unfallgegners zeigen lassen und wichtige Daten notieren
  6. Schaden bei der Versicherung melden