Leasingvertrag Handschlag

Leasingvertrag: Die BLG klärt auf

Mit dem Mietkauf sowie dem Leasing verschiedener Luxusfahrzeuge, Oldtimer, Transporter und Spezialfahrzeuge ist BERESA Leasing GmbH an den Standorten Dessau, Münster, Osnabrück und Bielefeld bestens vertraut. Sonderlösungen für Ihren persönlichen Leasingvertrag, sowie die Finanzierung diverser Busse, LKW und weiterer Fahrzeugtypen bietet BLG seinen zufriedenen Kunden ebenfalls an. Doch was bedeutet Leasing eigentlich genau? www.beresa-leasing.de klärt Sie auf, damit Sie für sich entscheiden können, inwiefern diese Option der Fahrzeugbeschaffung auch für Sie eine exzellente Wahl darstellt.

Leasing oder Finanzierung

Neben dem Leasing ist die Finanzierung eine der gängigsten Möglichkeiten, um den Kaufpreis für ein neues Fahrzeug aufzubringen. Dabei können die monatlichen Raten sowie die Laufzeit für den Kredit meist individuell vereinbart werden. Während der neue Halter die Kosten für das Fahrzeug noch abbezahlt, hat er den Wagen bereits gekauft. Wird ein Fahrzeug hingegen geleast, so handelt es sich dabei um keinen Kauf, sondern um eine Art Fahrzeugmiete. Somit ist dies der deutliche flexiblere Weg, um in den Genuss des eigenen Traumautos zu kommen.

Bei den meisten Leasingverträgen gibt es am Ende keinen Zwang, dass das Auto auch gekauft werden muss. Anstatt dessen können Sie sich zum Leasingende wahlweise für ein neues Leasingauto entscheiden. Besonders für gewerbliche Kunden, die ihr Fahrzeug auch zu Repräsentationszwecken nutzen, sowie für alle passionierten Autoliebhaber hat sich die Möglichkeit des Leasings daher bewährt. Denn so können Sie immer wieder zu einem anderen Traumwagen wechseln, ohne sich dauerhaft fest binden zu müssen.

Wichtige Einzelheiten eines Leasingvertrags

In der Regel beläuft sich die Leasingdauer auf 36 bis 48 Monate. Über diesen Zeitraum hinweg ist selbstverständlich mit einem Wertverlust zu rechnen, da das Leasingfahrzeug im Gebrauch ist. Dafür wird der Leasinggeber entsprechend in Form der monatlich zu zahlenden Rate kompensiert. Die anfallende Monatsrate für das Leasing beruht dabei vor allem auf der Differenz zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis und dem erwarteten Restwert zum Leasingende.

Hinzu kommen meist auch noch Zinsen, ein Gewinnaufschlag sowie diverse andere Gebühren. Die daraus resultierende Gesamtsumme wird dann in gleich hohe Monatsrate über die komplette Leasingdauer hinweg aufgeteilt. Wenngleich der Leasingnehmer nicht als Eigentümer des Fahrzeugs gilt, hat er dennoch die Pflicht, sich um die Fahrzeugpflege, Wartung sowie eventuell anfallende Reparaturen während der Leasingdauer zu kümmern.

Worauf es bei einem Leasingvertrag entscheidend ankommt

Wen das Fahrzeugleasing an das Anmieten einer Wohnung erinnert, der liegt gar nicht so falsch. Immerhin muss der Leasingnehmer seine Kreditwürdigkeit nachweisen, um überhaupt einen Leasingvertrag zu erhalten. Sofern die Schufa-Auskunft negativ ausfällt, kommt ein Leasingvertrag meist nur dann zustande, wenn es einen Bürgen oder entsprechende Sicherheiten gibt. Wer seine Kreditwürdigkeit problemlos belegen kann, muss dennoch einige wichtige Dinge beachten.

Die geeignete Leasingbank sollte im besten Fall ein Mitglied bei „Faire Fahrzeugbewertung VMF“ sein. Dies ist deshalb so wichtig, da der Verband genaue Vorgaben dazu bereitstellt, wie mit Schäden und Mängeln im Rahmen der Fahrzeugrückgabe umzugehen ist. Dies bedeutet für den Leasingnehmer ein zusätzliches Maß an Sicherheit. Auch die Höhe des Zinssatzes spielt für den Leasingnehmer eine entscheidende Rolle. Gleiches gilt für mögliche Zusatzleistungen, wie zum Beispiel einen Ersatzwagen-Service falls Reparaturen oder Wartungen anfallen.

Unternehmen Fahrzeugflotten LKW

Leasing für Fahrzeugflotten

BERESA Leasing GmbH ist der Partner für außergewöhnliche Leasing- und Finanzierungslösungen. Zu unserem alltäglichen Geschäft gehören unter anderem kreative und flexible Lösungen für Unternehmen, die ganze Fahrzeugflotten unterhalten. Ob Spedition, Logistik, Kurier oder Außendienst, vom LKW über den Transporter bis hin zu PKW bieten wir für Fahrzeugflotten jede erdenkliche Lösung. BLG schafft auf diese Weise für seine Kunden eine hohe Planbarkeit bei kalkulierbaren und überschaubaren Kosten.

Individualität in Fahrzeugflotten steht im Vordergrund

In der Vergangenheit haben wir von BLG, Ihrem Partner für Leasing und Finanzierung, schon oft den Bedarf von Unternehmen gedeckt, wenn es um Fahrzeugflotten ging. Je größer das Unternehmen und je größer der Bedarf an Fahrzeugen, desto kreativer müssen die Lösungen hierfür sein. Ob flexible Ratensollstellung, Anzahlungsberechnung oder individuelle Vertragsgestaltung, BERESA Leasing GmbH ist dabei der richtige Partner, steht mit Rat und Tat zur Seite, blickt über den Tellerrand und kann eine markenübergreifende Kompetenz vorweisen.

Branchenspezifische Sonderlösungen

Durch den persönlichen Kontakt vor Ort können wir für jedes Bedürfnis die entsprechende Lösung kalkulieren. Ob Voll- oder Teilamortisationsvertrag, ob lineare, degressive oder progressive Ratengestaltung – BLG bietet branchenspezifische Sonderlösungen sowie fairen und kompetenten Service aus einer Hand.

Aktuelle und sichere Fahrzeuge in Ihren Fahrzeugflotten

Sie denken über eine Erneuerung Ihrer Fahrzeugflotte nach? Gute und störungsfreie Mobilität ist kein frommer Wunsch, sondern unternehmerische Notwendigkeit in jeder Branche. Mit kurzen Nutzungszyklen stellen wir permanent den technisch höchsten Standard sicher und nicht zuletzt auch die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter durch einen stets sicheren und aktuellen Fuhrpark. Informieren Sie sich noch heute über Ihre Möglichkeiten.

Leasingkosten

Sind die Leasingkosten eines Fahrzeugs steuerlich absetzbar?

Für die meisten Leasingnehmer stellt sich bei der Thematik Fahrzeugleasing die Frage, in welcher Form man die anfallenden Leasingkosten hierfür steuerlich absetzen kann, begonnen von der Sonderzahlung und den Raten bis hin zu den Kosten für anfallende Inspektionen und Reparaturen. In der Tat sollte man bei der Frage nach der steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten des Leasings genau unterscheiden. Dies gilt für die Abzugsfähigkeit von Leasingraten und Leasingsonderzahlung ebenso, wie für die Unterscheidung zwischen Firmenleasing und Privatleasing. Wir von BERESA Leasing GmbH, dem Spezialisten für Leasing-Sonderlösungen, klären einmal die wichtigsten Fragen hierzu.

Für gewerbliche Leasingnehmer – also Unternehmer, Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler – kann sich das Leasing eines Fahrzeugs durchaus als Vorteil erweisen.
Beim Leasing lassen sich Leasingraten und Leasingsonderzahlung zu 100% und sofort steuermindern einsetzen, indem sie als Betriebsausgaben in laufenden Steuerjahr geltend gemacht werden. Je höher man hierbei als Leasingnehmer die Sonderzahlung und Raten ansetzt und je kürzer die Leasinglaufzeit ist, desto höher die Endsummen, die sich absetzen lassen –desto höher jedoch auch die Liquidität, die hierbei gebunden wird. Welche Voraussetzungen gibt es dafür? BLG nennt die wichtigsten Punkte!

Steuerliche Bedingungen beim Leasing eines Fahrzeugs

Die Voraussetzung dafür, das Leasing eines Fahrzeugs steuerlich absetzen zu können, ist, dass das oder die Fahrzeuge (bei einem Flottenleasing durch ein Unternehmen) ausschließlich gewerblich genutzt wird/werden und dass der Leasinggeber zu jeder Zeit wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingfahrzeugs bleibt. Sollte dies nämlich nicht der Fall sein, muss der Leasingnehmer es in seine Bilanz aufnehmen. Umso mehr lohnt es sich somit, die Konditionen für das Leasing genau zu studieren und verschiedene Angebote zu vergleichen. Sofern aber der Leasinggeber als wirtschaftlicher Eigentümer bestehen bleibt, kann der gewerbliche Leasingnehmer die Kosten für das Leasing steuerlich absetzen und so bereits im Vorfeld gut planen.
Auf der anderen Seite muss beim gewerblichen Leasing der geldwerte Vorteil, also 1% des Wagenneuwertes, als Einnahme versteuert werden. Ob es sich im Einzelfall lohnt, absetzbare Leasingrate und Leasingsonderzahlung gegen geldwerten Vorteil gegenzurechnen, muss am Ende individuell berechnet werden. Alternativ kann auch ein Fahrtenbuch geführt werden.

Kann man Leasingkosten auch privat absetzen?

Wenn Privatpersonen ein Fahrzeug leasen, sind die Leasingraten oder auch Sonderzahlungen nicht steuerlich absetzbar. Sofern ein Leasingfahrzeug nachweislich für Dienstfahrten oder zum Erreichen des Arbeitsplatzes genutzt wird, kann man als privater Leasingnehmer höchstens die Entfernungspauschale und eventuell die Kosten für die Versicherung als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Ob sich dies am Ende lohnt, hängt selbstverständlich stark mit der Höhe der Raten, der Laufzeit und der Art des Leasings, d.h. Restwertleasing oder Kilometerleasing, zusammen.