AfA — Absetzung für Abnutzung
Steuerliche Wertminderung eines Wirtschaftsguts über seine Nutzungsdauer. Beim Mietkauf aktiviert der Käufer das Fahrzeug in seiner Bilanz und nimmt die AfA selbst vor — beim Leasing liegt die AfA hingegen beim Leasinggeber, der Leasingnehmer setzt nur die Raten als Betriebsausgabe an.
Andienungsrecht
Recht des Leasinggebers, vom Leasingnehmer am Ende der Vertragslaufzeit den Erwerb des Fahrzeugs zum kalkulierten Restwert zu verlangen. Häufige Klausel im Restwert-Leasing.
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie beaufsichtigt in Deutschland alle Banken, Finanzdienstleister, Versicherungen und Wertpapierhandelsunternehmen. Die Beresa Leasing GmbH untersteht der BaFin-Aufsicht — ein wesentliches Vertrauensmerkmal in der Branche.
Bilanzneutrales Leasing
Ein Leasingvertrag, der nach HGB beim Leasingnehmer nicht aktiviert werden muss (sogenanntes „Operating Leasing"). Vorteil: Eigenkapitalquote und Bilanzkennzahlen bleiben unangetastet. Achtung: Nach IFRS 16 (für kapitalmarktorientierte Unternehmen) entfällt die Bilanzneutralität weitgehend.
Kilometer-Leasing
Leasingvariante mit fester Laufzeit und vereinbarter Jahreskilometerleistung. Bei Vertragsende erfolgt eine Abrechnung von Mehr- oder Minderkilometern. Klare Kalkulierbarkeit, kein Restwertrisiko für den Leasingnehmer — daher die häufigste Variante im gewerblichen Pkw-Leasing.
Mietkauf
Finanzierungsform, bei der das Fahrzeug ratenweise abgezahlt wird und nach Zahlung der letzten Rate automatisch in das Eigentum des Käufers übergeht. Wirtschaftlich nahe an einem Kauf, aktivierungspflichtig in der Bilanz, mit eigener AfA. Geeignet für Unternehmen, die den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG nutzen möchten.
Operating Leasing
„Nutzungsleasing" — kurz- bis mittelfristige Überlassung eines Fahrzeugs ohne Vollamortisation. Der Leasingnehmer trägt nicht das volle Restwertrisiko, das Fahrzeug bleibt nach HGB beim Leasinggeber bilanziert. Gegenstück: Finanzierungs-Leasing.
Rahmenvertrag
Übergeordneter Vertrag zwischen Leasinggeber und Kunde, der die Konditionen für eine Vielzahl künftiger Einzelleasingverträge fixiert. Vorteil: schnelle Bestellung weiterer Fahrzeuge ohne neue Verhandlung. Üblich bei Konzernen, Behörden und mittelständischen Flotten ab ca. 20 Fahrzeugen.
Restwert / Restwert-Leasing
Kalkulierter Wert des Fahrzeugs am Ende der Leasinglaufzeit. Beim Restwert-Leasing trägt der Leasingnehmer das Risiko, dass der tatsächliche Verkaufswert vom kalkulierten Restwert abweicht — daher niedrigere Raten, aber höheres Risiko. Im Gegensatz zum Kilometer-Leasing.
Sale-and-Lease-Back
Ein Unternehmen verkauft bereits vorhandene Fahrzeuge an einen Leasinggeber und least sie sofort zurück. Effekt: Liquiditätszufluss, Bilanzentlastung, gleichzeitig bleiben die Fahrzeuge im operativen Einsatz. Klassisches Instrument zur kurzfristigen Eigenkapitalquoten-Verbesserung.
§ 7g EStG — Investitionsabzugsbetrag
Steuervorschrift, nach der kleine und mittlere Unternehmen bis zu 50 % der Anschaffungskosten geplanter Investitionen vorab gewinnmindernd abziehen können. Relevant für Mietkauf — nicht für Leasing, da beim Leasing kein bilanzielles Eigentum entsteht.
Leasing-Sonderzahlung
Einmalige Anzahlung bei Vertragsbeginn, die die monatliche Rate reduziert. Häufig 10–30 % des Listenpreises. Steuerlich im Jahr der Zahlung in voller Höhe als Betriebsausgabe abziehbar — gestaltbares Instrument zur Gewinnsteuerung.
Voll- vs. Teilamortisation
Vollamortisation: Die Anschaffungskosten plus Finanzierungskosten werden vollständig über die Leasingraten gedeckt. Teilamortisation: Ein Teil der Kosten verbleibt als Restwert, den der Leasinggeber durch Verkauf oder Andienung am Vertragsende deckt. Teilamortisation ist die in Deutschland gängigste Variante bei Pkw-Leasing.