BGH urteil zu BEarbeitungsgebühren BDL äußert sich

BDL sieht keinen direkten Bezug zu Bearbeitungsgebühren im Leasing

Am 4. Juli 2017 hat der Bundesgerichtshof, kurz BGH, entschieden, dass Banken, die bei der Vergabe von Krediten an Geschäftskunden eine Bearbeitungsgebühr vorsehen, diese Gebühren zurückerstatten müssen. Ein ähnliches Urteil war bereits im Jahr 2014 für Bearbeitungsgebühren für Kredite an Privatpersonen ergangen. Der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V., kurz BDL, sieht jedoch keine Übertragbarkeit für Bearbeitungsgebühren, bei Mietkauf- oder Leasingverträgen, so dass der BDL für seine angeschlossenen Leasing-Dienstleister derzeit kein Risiko für Rückforderungen erkennt. Allerdings wird eine erneute Bewertung der Rechtslage vorgenommen, sobald die Urteilsbegründung des BGH vorliegt.

Das Urteil des BGH

Der Bundesgerichtshof hatte in zwei Verfahren entschieden, dass die von den Banken in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangte laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühr nicht rechtens ist. Darlehensverträge, die zwischen den betroffenen Kreditinstituten und Unternehmern geschlossen wurden, sind hierdurch unwirksam, bereits gezahlte Gebühren müssen erstattet werden. Die entsprechenden Klauseln in den jeweiligen AGB, die von Bearbeitungsentgelten bzw. Bearbeitungsgebühren sprechen, gelten laut BGH als Preisnebenabreden und halten einer inhaltlichen Überprüfung nicht stand. Sie sind daher als unwirksam anzusehen, da der BGH den von den Banken vorgebrachten „Handelsbrauch“ nicht erkennen konnte.

BLG verzichtet auf Preisnebenabreden

Für BERESA-Leasing GmbH wird das Urteil in keinem Falle Auswirkungen haben, da wir seit jeher auf solche Gebühren verzichten. Beim Leasing eines PKW, LKW, Busses oder Spezialfahrzeugs wollen wir unseren Kunden vollständige Transparenz in den Leasingangeboten ermöglichen und daher auf Preisnebenabreden verzichten. So kann jedes unserer Angebote fair verglichen werden. Der gewährte Zinssatz kann sich, je nach vertraglich vereinbarten Nebengebühren, nämlich gewaltig verändern und schwerer zu vergleichen sein. BLG setzt daher auch in Zukunft bei Leasingangeboten auf kalkulierbare und vergleichbare Offenheit.

Leasing Finanzierung

Die Aufgabenstellung ist selten „einfach“, gerade deswegen kommen die Kunden zu BLG, wenn ein spezielles Fahrzeug in einem Leasing- oder Finanzierungsmodell gerechnet werden soll. Ob PKW oder LKW, ob Transporter oder Bus, ob Bau- oder Spezialfahrzeug, unsere Kunden haben seit 1987 stets eine Lösung für das Fahrzeugleasing oder die Finanzierung bei uns erhalten. Mit Standorten in Münster, Osnabrück, Bielefeld und Dessau ist die 100%ige Tochter der BERESA GmbH & Co.KG in einem weiten Umfeld vertreten und verfügt über eine breite Palette an Partnern und Servicedienstleistern. Den Schwerpunkt unserer Leistung bildet hierbei das markenübergreifende Leasinggeschäft mit PKW (oftmals auch der ausgefallenen Art) und Nutzfahrzeugen.

Wer ein Fahrzeug über BERESA Leasing GmbH gerechnet haben möchte, kann sich an jedem BERESA GmbH & Co.KG-Standort vertrauensvoll an einen Kundenmitarbeiter wenden oder Sie sprechen uns in unseren BLG-Standorten direkt an. Natürlich ist auch der Kontakt über ein Online-Formular für eine Voranfrage möglich. Den Wünschen unserer Kunden waren hierbei in den vergangenen Jahrzehnten bei den Themen Leasing und Finanzierung kaum Grenzen gesetzt. Vom Leasing eines gefragten und teuren Oldtimers, über die Finanzierung von LKW- und Bus-Flotten bis hin zu der Möglichkeit, spezielle Maschinenfahrzeuge über das BLG Leasing laufen zu lassen, war vieles dabei. So haben wir Busunternehmern den Ausbau der Geschäftsfelder ermöglicht, Speditionen und das produzierende Gewerbe mit der Finanzierung von Lastkraftwagen unterstützt und dem örtlichen Handwerk durch geleaste Transporter neue Möglichkeiten eröffnet.

Unser Anspruch ist hierbei bei allen Anfragen gleich: Den bestmöglichen Service und die zielführendste Lösung für die Anforderung unserer Kunden. Mit professioneller Beratung und schnellen Entscheidungen machen wir Leasing und Finanzierungen möglich. Durch markenübergreifende Kompetenz können wir Werte und Möglichkeiten sowie Einsatzfelder genau einschätzen und unseren Kunden Rat und Hilfestellung geben. Die individuelle Vertragsgestaltung trägt dann zu Sicherheit im Unternehmen unserer Kunden bei. Die saisonale Ratengestaltung ist hierbei nur eine von vielen Möglichkeiten, auf jede Besonderheit in Unternehmen flexibel eingehen zu können und so zum Beispiel die Ratensollstellung von zyklischen Bewegungen in den finanziellen Möglichkeiten der Unternehmen abhängig zu machen.

Mit individuellen und außergewöhnlichen Vorgaben werden Sie bei uns durch den kompetenten und fairen Service aus erster Hand betreut. Die gemeinsame Begeisterung für Automobile schlägt sich zum Beispiel im Oldtimer-Leasing oder der Finanzierung von Luxuswagen aller Art nieder. Mit uns hat schon so mancher Kunde seinen persönlichen Traum verwirklicht und die optimale Lösung gefunden.

Sprechen Sie uns einfach an oder teilen Sie uns Ihre Bedürfnisse über das Service-Center mit. BLG Leasing hilft gerne weiter.