Der Beresa Leasing Unternehmensblog

Danke

Im November 1987 begann eine Erfolgsgeschichte, die bis zum heutigen Zeitpunkt weiter anhält. BERESA-Leasing GmbH, kurz BLG, wurde innerhalb der BERESA GmbH & Co.KG als Vertriebsunterstützung und Kundendienstleister für Leasing und Finanzierung gegründet. Für die tolle Zusammenarbeit mit unseren Kunden, Mitarbeitern und Partnern möchten wir auf diesem Wege herzlich Danke sagen. Viele Hände und Köpfe haben an dem Weg mit gebaut, den BLG mit seinen individuellen Leasing- und Finanzierungsangeboten bis heute erfolgreich beschreitet.

Der Maßanzug für Jedermann

30 Jahre nach der Gründung betreut BERESA-Leasing GmbH tausende Kunden mit maßgeschneiderten Lösungen rund um die Themen Finanzierung und Leasing von Fahrzeugen. Hierbei sind nicht nur Autos von Mercedes-Benz im Portfolio enthalten. Durch markenübergreifende Kompetenz können wir auf die Vermarktung von etlichen Fahrzeugherstellern zurückblicken. Auch die Fahrzeugtypen haben sich im Laufe der Zeit gewandelt. Mit individuellen Lösungen zu Spezialfahrzeugen, Bussen, LKW, Transportern oder Luxuswagen kann BLG heute die gesamte Bandbreite abbilden.

Danke von dem Allround-Anbieter mit flächendeckendem Service

BERESA-Leasing GmbH betreibt heute Niederlassungen in Münster, Osnabrück, Bielefeld und Dessau und ist so für Kunden aus allen Himmelsrichtungen persönlich erreichbar. Unsere motivierten Mitarbeiter vor Ort beraten unsere Kunden gerne zu Detailfragen und persönlichen Wünschen. Dieser persönliche Kontakt vor Ort gewährt eine umfassende Information und eine schnelle Entscheidungsfindung auf beiden Seiten. Individuelle Services wie die saisonale Ratengestaltung oder vier monatliche Termine für die Ratensollstellung bringen kalkulierbare Kosten, die uns unsere Kunden seit 30 Jahren danken.

Das offene Ohr für den Kunden

Diesen besonderen Service wollen wir für alle Kunden auch in der Zukunft gewährleisten. Hierfür optimieren wir stets unsere Abläufe und bauen unsere Angebote aus. Das offene Ohr für den Kunden ist uns auch nach 30 Jahren immer noch wichtig und bildet die Grundlage unserer erfolgreichen Arbeit. Daher freuen wir uns darauf, gemeinsam weitere Projekte mit Ihnen zu realisieren und verbleiben mit einem abschließenden und herzlichen: Danke!

Nebel

Der Herbst hat so seine Tücken für Autofahrer. Viele mögliche Gefahren lauern auf und neben den Straßen: Es wird früher dunkel, es ist nass, rutschige Blätter und sperrige Äste liegen mitunter auf dem Asphalt, Rehe kreuzen öfter unseren Weg – und als wäre das nicht genug, taucht wie aus dem Nichts plötzlich gespenstischer Nebel auf. All das fordert unsere ganze Aufmerksamkeit in der stürmisch-regnerischen Jahreszeit. Doch mit den Nebel-Tipps von BERESA-Leasing GmbH trotzen Sie dem trüben Wetter – und behalten weiterhin den Durchblick.

In der Ruhe liegt die Kraft
Zeit ist Geld, oftmals Mangelware – und nicht selten ein Lebensretter. Denn wer bei seinen Autofahrten genügend Zeitpuffer einplant, fährt entspannter von A nach B, wird nicht zum Drängler oder Raser und kommt so sicher und rechtzeitig ans Ziel. Und: Wer sich nicht abhetzen muss, erkennt Gefahren eher. Bei Nebel gilt besondere Gelassenheit: Das Tempo muss der Sichtweite angepasst werden. Wer nur 50 Meter weit gucken kann, also von einem Pfeiler bis zum nächsten, darf auch nur 50 fahren. Deshalb gilt bei schlechter Sicht: Runter vom Gas und ausreichend Abstand zu Vorausfahrenden halten. Und bei unvermeidlichen, längeren Touren öfter mal beleuchtete (!) Pausen auf einem Parkplatz oder Rastplatz machen, sofern das zeitlich drin ist – denn Fahrten bei Nebel fordern unsere volle Konzentration und sind dadurch sehr anstrengend.

Durchblick mit richtiger Beleuchtung
Sehen und gesehen werden hat oberste Priorität: Bei Nebel ist das Einschalten des Abblendlichts absolute Pflicht. Wenn Sie weniger als 50 Meter weit sehen, sollten unbedingt Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten zum Einsatz kommen – dann gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Und nicht vergessen: Bei verbesserter Sicht die Nebelschlussleuchte wieder ausschalten. Verzichten sollten Sie dagegen auf das Fernlicht: Es behindert eher die Sicht als das es nützt. Denn durch den Nebel wird es stark reflektiert – und blendet außerdem entgegenkommende Verkehrsteilnehmer.

Auto herbstsicher machen
Mindestens genauso wichtig wie Lichtcheck und Reifenwechsel in der Werkstatt Ihres Vertrauens sind saubere Wischerblätter, die nicht schmieren. Außerdem sollten Wischwasser und Kühlwasser mit ausreichendem Frostschutz vermischt sein. Checken Sie auch unbedingt einmal den Inhalt des Verbandskastens auf Vollständigkeit und Haltbarkeitsdatum. Bei der Gelegenheit: Sind Warnweste und Warndreieck vorhanden? Ist das Reserverad intakt beziehungsweise das Pannenset vollständig? Auch wichtig: Die Telefonnummern der Versicherung und der Pannenhilfe sollten griffbereit im Handschuhfach liegen. Außerdem könnten im Notfall ein Nothammer, eine Flasche Wasser, eine warme Decke und eine Taschenlampe an Bord hilfreich sein.

Umsichtiges Verhalten bei einer Panne
Eine Panne oder ein Unfall bei Nebel sind aufgrund der schlechten Sicht besonders gefährlich. So schnell es geht, sollte der Warnblinker aktiviert, das Fahrzeug an den Rand gefahren und die Warnweste angezogen werden – und dann heißt es: Nichts wie raus aus dem Auto, Pannendreieck aufstellen und hinter der Leitplanke oder in sicherer Entfernung in Sicherheit bringen, bis Hilfe eintrifft.

Die BLG-Praxis-Tipps für Nebelfahrten

  1. Längere Fahrtzeiten einplanen
  2. Richtige Beleuchtung wählen
  3. Langsam und vorausschauend fahren
  4. Ausreichend Abstand halten
  5. Möglichst weit rechts fahren
  6. Nicht überholen
  7. Besondere Vorsicht bei unvermeidlichen Spurwechseln oder Abbiegemnaövern
  8. Bei längeren Fahrten Pausen einlegen
Flensburg

Sammeln Sie Punkte? Zu schnell gewesen, zu dicht aufgefahren, bei dunkelorange noch fix über die Ampel gerauscht – im Eifer und Alltag des Verkehrsgefechts passiert fast jedem Autofahrer irgendwann ein Missgeschick. Und das wird mitunter mit Einträgen in die Verkehrssünderdatei bestraft: den berühmt-berüchtigten „Punkten in Flensburg“. Doch was hat es damit auf sich? BLG kennt die Antwort.

Wozu gibt es die Verkehrssünderdatei in Flensburg?

In der Nachkriegszeit waren immer mehr Menschen in Deutschland mobil unterwegs – und die Gefahr von Unfällen und Verstößen im Straßenverkehr stieg drastisch an. Um diese zu minimieren, gibt es seit 1957 das Verkehrszentralregister, in dem die amtlich gemeldeten Verstöße aller Verkehrssünder gesammelt werden. Zur Vereinfachung geschieht das seit 1974 mit Hilfe eines Punktesystems. Besonders Mehrfachtäter sollen so gebremst werden – denn wer zu viele Punkte hat, verliert den Lappen.

Wie funktioniert das Punktesystem?

Wenn einen die Polizei bei einer schweren Verletzung von Verkehrsregeln erwischt, drohen Bußgeld und Punkte – manchmal sogar zusätzlich ein Fahrverbot. Bei einer Straftat sind sogar bis zu drei Punkte drin. Wer zwischen einem und drei Punkte angesammelt hat, liegt noch im grünen Bereich (Vormerkung). In der gelben Stufe (Ermahnung) landet man mit vier oder fünf Punkten – und hat die Chance, einen Punkt durch ein Seminar abzubauen. Darauf folgt schließlich die rote Verwarnstufe mit sechs oder sieben Punkten.

Wie viele Punkte in Flensburg sind erlaubt?

Bei acht Punkten ist Schluss mit lustig: Dann ist der Führerschein für mindestens ein halbes Jahr weg – und kann je nach Schwere bis zu fünf Jahre einbehalten werden. Nun hilft nur noch ein Idiotentest, die Medizinisch-Psychologische Untersuchung, um den Lappen wiederzubekommen.

Wie erfahre ich von meinen Punkten?

Bei bis zu drei Punkten ohne eigenes Nachfragen gar nicht. Erst ab einem Punktestand von vier Punkten wird der Verkehrssünder von der Behörde erstmals gebührenpflichtig ermahnt – und zur Änderung seines Fahrverhaltens aufgefordert.

Kann ich Punkte in Flensburg abbauen?

Ja, das ist möglich – aber nicht immer. Nur, wer nicht mehr als fünf Punkte hat, kann durch ein entsprechendes Seminar einen Punkt abbauen. Dieses ist auf freiwilliger Basis und die Kosten müssen vom Punkteinhaber selbstverständlich selbst getragen werden. Und: Es kann immer nur alle fünf Jahre auf diese Weise ein Punkt abgebaut werden.

Werden Punkte auch automatisch gelöscht?

Ordnungswidrigkeiten werden nach zweieinhalb Jahren und grobe Ordnungswidrigkeiten und Straftaten nach fünf Jahren gelöscht. Bei Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis dauert es zehn Jahre. Übrigens ist es dabei egal, ob mittlerweile neue Punkte auf dem Konto gelandet sind – ist die Zeit reif, verfallen sie.

Wo kann ich meinen Punktestand einsehen?

Wenn Sie wissen wollen, ob Sie noch eine weiße Verkehrsweste haben oder sich bereits Punkte auf Ihrem Konto tummeln, können Sie dies direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg erfragen: Entweder persönlich vor Ort, per Post mit einem entsprechenden Antragsformular und einer Ausweis-Kopie oder online mit einem Personalausweis mit Online-Funktion.

BERESA-Leasing GmbH-Extratipp: Auch als Halter Punktesammler

Wer andere mit seinem Wagen fahren lässt, sollte aufpassen: Denn auch Halter können unfreiwillig zu Punktesammlern werden. Etwa dann, wenn man sein verkehrsuntüchtiges Fahrzeug verleiht und jemand anderes damit einen Verstoß begeht.