Der Beresa Leasing Unternehmensblog

Aktionstag

„3. Aktionstag der Logistik“

Am 26. August 2017 findet von 11:00 Uhr bis 19:00 Uhr der dritte Aktionstag der Logistik „Osnabrück bewegt“ statt, bei dem auch BERESA-Leasing GmbH vor Ort mit einem eigenen Service- und Informationsangebot vertreten sein wird. An der Halle Gartlage in Osnabrück (Schlachthofstraße 48) lädt dann das Kompetenznetz Individuallogistik (KNI e.V.) zu einem bunten Programm für Groß und Klein ein. Dabei wird es auch um die Frage gehen, wie Logistik in der Zukunft noch besser, sicherer und effektiver gestaltet werden kann.

Informatives Angebot durch BERESA-Leasing GmbH

BERESA-Leasing GmbH wird hierbei mit seinem breiten Leasing- und Finanzierungsangebot auch in Zukunft für Logistikunternehmen eine entscheidende Schlüsselrolle einnehmen. Wann immer ein Unternehmen seine Fahrzeugflotte und damit auch sein Logistikangebot erweitern möchte, steht BERESA-Leasing GmbH hierfür mit Rat und Tat zur Seite. Individuelle und passgenaue Lösungen für das Leasing und die Finanzierung von LKW und Transportern sind hierbei ebenso im Leistungsspektrum enthalten, wie markenübergreifende kompetente Beratung. Diese wird auch beim 3. Aktionstag der Logistik in Osnabrück an unserem Stand durch unsere freundlichen und geschulten Mitarbeiter erfolgen.

Tolle Aktionen und kulinarische Leckerbissen

Neben zahlreichen Aktionen und Informationsangeboten unterschiedlicher Aussteller und Unternehmen, wird es auch die eine oder andere Spielattraktion wie zum Beispiel ein LKW-Miniaturland, einen Hindernisparcours oder einen LKW-Simulator geben. Selbstverständlich kommen auch die großen Auto- und LKW-Fans auf ihre Kosten. So werden auf dem großflächigen Gelände historische US-Trucks und LKW-Oldtimer ausgestellt sein. Für das kulinarische Highlight sorgt zudem der bekannte „StreetFood Circus“, der mit seinen Foodtrucks eine breite Produktpallette für das leibliche Wohl bieten wird.

Der Eintritt zu diesem Event ist übrigens frei. Daher freut sich BERESA-Leasing GmbH sehr darauf, am 26. August viele Interessenten von nah und fern am Informationsstand begrüßen zu dürfen.

Mobile Kräne - Leasing und Finanzierung durch Beresa Leasing BLG

Flexibilität für die Wirtschaft

Die Wirtschaft läuft auf Hochtouren. Gerade im Bausektor kommen immer mehr Anfragen, Projekte werden entwickelt und genehmigt, Häuser, Straßen und Brücken müssen gebaut und restauriert werden. Da ist oftmals schweres Gerät notwendig, um die anfallenden Arbeiten erledigen zu können.
Damit Unternehmen dabei flexibel bleiben können, kann man mit Hilfe der BERESA-Leasing-Gesellschaft mbH (BLG) mobile Kräne und weitere Spezialfahrzeuge zum Bau leasen und finanzieren. Das Leasing eines mobilen Krans erhöht die Arbeitsfähigkeit eines Unternehmens enorm.

Lukrative und kreative Lösungen

Ein gutes Beispiel hierfür ist die Firma Buller Kran- und Schwerlastlogistik aus Gelsenkirchen. Als unser langjähriger Partner hat Buller schon oft von den Leasing- und Mietkaufangeboten von BERESA-Leasing GmbH im Bereich Kräne und Schwerlasttransporter profitiert. Mit lukrativen „Sale-and-lease-back“-Lösungen konnten wir hierbei ebenso helfen, wie mit „Sale-and-Mietkauf-back“. Diese maßgeschneiderten Lösungen erhöhen die Handlungsspielräume bei Unternehmen enorm. Durch die individuelle Vertragsgestaltung erreichen wir gleichmäßige und kalkulierbare Kosten, die mit einer flexiblen Ratensollstellung oder saisonalen Ratengestaltungen leicht in die Umsätze einzurechnen sind.

Markenübergreifende Kompetenz

Hierbei kann BLG besonders im Bereich mobile Kräne von einer markt- und markenübergreifenden Kompetenz profitieren. Ob Geländekran oder All-Terrain-Kran, Schwerlast oder Teleskopkran, Gittermast oder Sonderlösungen, BERESA-Leasing GmbH arbeitet mit Marktführern und Anbietern aus aller Welt zusammen. So haben wir in der Vergangenheit sowohl mobile Kräne von TADANO Faun als auch von Liebherr und weiteren Herstellern an unsere Kunden weitergegeben, damit schwerste Lasten, enorme Arbeitshöhen und Ausladungen jeglicher Art sicher und unkompliziert von den Unternehmen bewältigt werden können.

Den technischen Fortschritt begleiten

Dabei sehen wir es stets als unternehmerische Notwendigkeit und oberstes Service-Gebot, auf die Bedürfnisse und Wünsche unserer Kunden einzugehen und eine störungsfreie Mobilität zu gewährleisten. Dank kurzer Nutzungszyklen im Leasing und der Finanzierung von mobilen Kränen ist die permanente Einsetzbarkeit ebenso sichergestellt, wie die technische Innovation und der Fortschritt der Unternehmen, die durch ein Mehr an Arbeitsleistung ihre Geschäfte ausbauen können. Zudem können unsere Kunden durch einen sicheren und attraktiven Fuhrpark die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter erhöhen und mit transparenten Kosten die Liquidität bewahren.

Die Unterstützung der unternehmerischen Handlungsspielräume ist uns stets ein besonderes Anliegen. Für alle Fragen und Wünsche stehen unsere Mitarbeiter an unseren Standorten oder direkt über das Kontaktformular jederzeit zur Verfügung. Damit auch Sie durch das Leasing oder die Finanzierung eines mobilen Krans oder eines Bauspezialfahrzeugs ihre Leistungen erhöhen können.

BGH urteil zu BEarbeitungsgebühren BDL äußert sich

BDL sieht keinen direkten Bezug zu Bearbeitungsgebühren im Leasing

Am 4. Juli 2017 hat der Bundesgerichtshof, kurz BGH, entschieden, dass Banken, die bei der Vergabe von Krediten an Geschäftskunden eine Bearbeitungsgebühr vorsehen, diese Gebühren zurückerstatten müssen. Ein ähnliches Urteil war bereits im Jahr 2014 für Bearbeitungsgebühren für Kredite an Privatpersonen ergangen. Der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V., kurz BDL, sieht jedoch keine Übertragbarkeit für Bearbeitungsgebühren, bei Mietkauf- oder Leasingverträgen, so dass der BDL für seine angeschlossenen Leasing-Dienstleister derzeit kein Risiko für Rückforderungen erkennt. Allerdings wird eine erneute Bewertung der Rechtslage vorgenommen, sobald die Urteilsbegründung des BGH vorliegt.

Das Urteil des BGH

Der Bundesgerichtshof hatte in zwei Verfahren entschieden, dass die von den Banken in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangte laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühr nicht rechtens ist. Darlehensverträge, die zwischen den betroffenen Kreditinstituten und Unternehmern geschlossen wurden, sind hierdurch unwirksam, bereits gezahlte Gebühren müssen erstattet werden. Die entsprechenden Klauseln in den jeweiligen AGB, die von Bearbeitungsentgelten bzw. Bearbeitungsgebühren sprechen, gelten laut BGH als Preisnebenabreden und halten einer inhaltlichen Überprüfung nicht stand. Sie sind daher als unwirksam anzusehen, da der BGH den von den Banken vorgebrachten „Handelsbrauch“ nicht erkennen konnte.

BLG verzichtet auf Preisnebenabreden

Für BERESA-Leasing GmbH wird das Urteil in keinem Falle Auswirkungen haben, da wir seit jeher auf solche Gebühren verzichten. Beim Leasing eines PKW, LKW, Busses oder Spezialfahrzeugs wollen wir unseren Kunden vollständige Transparenz in den Leasingangeboten ermöglichen und daher auf Preisnebenabreden verzichten. So kann jedes unserer Angebote fair verglichen werden. Der gewährte Zinssatz kann sich, je nach vertraglich vereinbarten Nebengebühren, nämlich gewaltig verändern und schwerer zu vergleichen sein. BLG setzt daher auch in Zukunft bei Leasingangeboten auf kalkulierbare und vergleichbare Offenheit.